Gemeinnützige oder wohltätige Vereinigungen können Kickstarter auf jeden Fall zur Finanzierung spezifischer Projekte oder Vorhaben benutzen, die unseren Richtlinien entsprechen. Dabei sollte aber bedacht werden, dass das allgemeine Sammeln von Spenden auf Kickstarter nicht gestattet ist. Die Gelder sollten für die Erschaffung etwas Neuem, das mit anderen geteilt werden kann, verwendet werden. Du kannst deiner Projektseite gerne Information über zukünftige Spenden des Erlöses hinzufügen, es sollte aber klar ersichtlich sein, dass keinerlei Gelder, die auf Kickstarter gesammelt wurden, gespendet werden. Wie bei jedem Projekt auf Kickstarter ist es wichtig, vor Veröffentlichung eines Projekts unsere Regeln durchzulesen.
Hinweis: Kickstarter kann leider keine verbindliche Steuerberatung anbieten, auch nicht zur steuerlichen Absetzbarkeit der Finanzierungsbeiträge der Unterstützer. Bei steuerrechtlichen Fragen sollten sich die Projektgründer an einen Anwalt oder Finanzexperten wenden.
Projektgründer in den USA: Alle Namen auf allen Konten (einschließlich des Kickstarter-Kontos, Bankkontos und Kreditkarten) müssen unter dem Namen der Organisation registriert sein.
Wenn du das Projekt nicht als gemeinnützige Organisation veröffentlichst, sondern mit einem 501(c)(3) "fiscal sponsor" (steuerrechtlichem Sponsor) zusammenarbeitest, vergewissere dich, dass deine Kontodaten (vor allem alles unter dem Reiter „Konto“ deines Projekts) für 501(c)(3) eingerichtet ist. Des Weiteren musst du Einzelheiten zur Organisation auf der Projektseite angeben.
Wenn dein Konto von einer verifizierten 501(c)(3)-Organisation registriert ist, hast du evtl. die Möglichkeit, volle oder teilweise Steuervergünstigungen anzubieten.
Projektgründer in Großbritannien: Allgemein gesprochen können CICs und andere gemeinnützige Organisationen in Großbritannien ihren Unterstützern keine Steuervergünstigungen anbieten.
Wir empfehlen, bei Fragen zu Gift Aid einen Rechtsanwalt oder Finanzexperten hinzuzuziehen.
Projektgründer in Kanada: Projektgründer in Kanada können unter Umständen bestimmte Steuervergünstigungen anbieten, vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt (wie z. B. dass die Finanzierungsbeiträge an eine registrierte kanadische Wohlfahrtseinrichtung gehen).
Projektgründer in Australien: Projektgründer in Australien können evtl. steuerlich absetzbare Finanzierungsbeiträge anbieten, vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt (wie z. B. Dass die Gelder an einen registrierten Empfänger, „Registered Deductible Gift Recipient“ gehen, der von der ATO anerkannt wurde oder namentlich im Einkommenssteuergesetz genannt wurde).
Projektgründer in Neuseeland: Projektgründer in Neuseeland können unter Umständen bestimmte Steuervergünstigungen anbieten, vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt (wie z. B. dass die Gelder an eine registrierte Spendenempfängerorganisation gehen).
Projektgründer in der Europäischen Union: Kontaktiere bei Fragen zu Steuervergünstigungen bitte einen Anwalt oder Finanzexperten.
Projektgründer in Hongkong: Vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen können zum Zweck der persönlichen Beurteilung, Lohnsteuer und Gewinnsteuer Steuervergünstigungen gewährt werden für Spenden an Wohlfahrtseinrichtungen oder öffentliche Treuhandeinrichtungen, die unter Paragraf 88 steuerbefreit sind, sowie an die Regierung getätigte Spenden für wohltätige Zwecke.
Wenn du einer gemeinnützigen Vereinigung angehörst, die in Betracht zieht, auf Kickstarter ein Projekt zu veröffentlichen, sieh auf unserem Blog nach. Dort haben wir einige Fallstudien und bewährte Praktiken aufgelistet.
Weitere Informationen dazu, wie gemeinnützige Vereinigungen ihre Ideen auf Kickstarter verwirklichen, findest du hier.